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KW 39 - 2008

Wichtige Information zur Neufassung der Batterierichtlinie 2006/66/EG

Am 26. September 2008 sollte die vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren ursprünglich in Kraft treten.

Bislang ist die Richtlinie jedoch noch nicht in nationales, sprich deutsches, Gesetz übergegangen. Das bedeutet, dass das Ni-Cd Verbot erst in Kraft tritt, sobald das deutsche Gesetz erlassen wird. Zur Zeit ist allerdings noch nicht bekannt, wann dieser Zeitpunkt sein wird. Auf jeden Fall wird es eine angemessene Übergangsfrist für den Abverkauf von Ni-CD Produkten geben.

Die neue Fassung (Stand: Entwurf 08.Mai 2008) sieht gegenüber der bisherigen Batterierichtlinie folgende Änderungen vor:

Die neue Richtlinie sieht gemäß §4 Abs. 2 BattG ein generelles Verbot für cadmiumhaltige Gerätebatterien vor, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten. (Bsp. Rasierer, Zahnbürsten, Spielzeuge und Telefone, sprich Konsumergeräte)

Die Richtlinie spricht klar von einer "... Beschränkung der Verwendung von Cadmium auf Bereiche, in denen es keine geeignete Alternative gibt..."

Konkrete Ausnahmen der Richtlinie sind z.Bsp. Akkus für:

  • Not- und Reservestromversorgungen in Krankenhäusern, Flughäfen und Büros
  • tragbare Inkassogeräte in Geschäften und Restaurants
  • Strichcodelesegeräte ( mobile Handscanner)
  • Professionelle Videotechnik
  • Gruben- und Tauchlampen
  • Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik
  • Schnurlose Elektrowerkzeuge (Powertools)
  • Not- und Alarmsysteme, einschliesslich Notbeleuchtung
  • Medizinische Geräte

Nach unserer Einschätzung ändert sich das Angebot an cadmiumhaltigen Batterien und Akkus nur unwesentlich, da viele bisher verwendete cadmiumhaltige Industriebatterien durch die doch sehr weit gefassten Ausnahmen wie bisher weiter verwendet werden können.

Die genannten Ausnahmen werden voraussichtlich bis September 2010 auf Ersatzmöglichkeiten geprüft. Bis dahin darf das In-Verkehr-Bringen von der Richtlinie entsprechenden Produkten "..weder behindert noch beschränkt oder verboten werden (Artikel 6 Absatz 1)".

Wichtiger Hinweis: Alle von uns vertriebenen Ni-Cd Zellen oder Akkupacks werden ab dem Tag der Gültigkeit des Gesetzes von uns nur noch mit dem Hinweis verkauft, dass der Käufer diese ausschliesslich für die gesetzeskonformen Einsatzgebiete verwendet.

Sobald aktuelle Informationen bezüglich Inhalt und Stichtag der Gültigkeit der neuen Batterierichtlinie vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Ihr BATSTAR Team

 

BATSTAR GmbH | Textilstraße 2 | 41751 Viersen-Dülken | Tel: 02162/81713-0 | Fax: 02162/81713-50 | Mail: info@batstar.de | evonew Webdesign