Neue Regelungen zur Rücknahme von Elektroschrott

Neue Regelungen zur Rücknahme von Elektroschrott

Bereits im Jahr 2015 ist ein neues Elektrogesetzt in Kraft getreten, welches nach einer Übergangsphase bis zum 24.07.2016 Händler dazu verpflichtet, alte Geräte kostenlos zurückzunehmen – egal ob der Kunde das Gerät bei diesem Händler gekauft hat oder nicht.

Was ist Elektroschrott?
Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte unter die neue Regelung, die mit Strom versorgt werden – sei es per Steckdose, Batterie oder Telefonkabel. Nicht zum Elektroschrott zählen Geräte, deren Hauptfunktion auch ohne elektrischen Strom gegeben ist, etwa die beleuchtete Schrankwand oder der Turnschuh mit blinkenden LED-Lichtern in der Sohle.

Das Gesetz unterteilt Elektroschrott in kleine und große Geräte. In die Kategorie „Kleingerät“ fallen Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern (keine Seite des Geräts darf länger sein). Gehen sie kaputt, können sie beim Händler (stationär oder online) abgegeben werden, ohne dass man ein neues Gerät kauft – in der Pflicht zur Rücknahme sind alle Händler, deren Lager- und Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter groß ist.

Als junges und umweltbewusstes Unternehmen nehmen wir alle, von BATSTAR erworbenen Akkus, Ladegeräte und Headsets, wieder zurück und führen diese einer umweltgerechten Entsorgung zu. Damit tragen wir, gemeinsam mit Ihnen, zur Entlastung der Umwelt bei. Gleichzeitig werden kostbare Rohstoffe der Wiederverwertung zugeführt.

Grundsätzlich gehört Elektroschrott nicht in die normalen Hausmüll-Tonne – bereits heute können Privatkunden Kleingeräte und Akkus über kommunale Recyclinghöfe sowie das kostenfreie „Electroreturn“-Angebot der Post entsorgen.

Setzen Sie mit uns ein Zeichen für die Umwelt!

Ihr BATSTAR-Team

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